Erfahren Sie, wie Sie Ihre Immobilie steueroptimiert vererben oder verschenken. Diese 5 Möglichkeiten helfen, Erbschafts- und Schenkungssteuer zu reduzieren.
Immobilie vererben oder verschenken – 5 Möglichkeiten, Erbschaftssteuer zu sparen
Die Übergabe einer Immobilie an die nächste Generation sollte gut geplant sein. Viele Eigentümer gehen davon aus, dass ihre Kinder das Haus später einfach erben. Doch durch die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Immobilienpreise überschreiten viele Häuser und Eigentumswohnungen inzwischen die gesetzlichen Freibeträge. Das kann zu einer hohen Erbschaftssteuer führen. Eine frühzeitige Planung hilft dabei, Steuern zu sparen und Vermögen sinnvoll an die Familie weiterzugeben.
1. Das Familienheim steuerfrei vererben
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das selbst genutzte Familienheim steuerfrei an die Kinder vererbt werden. Voraussetzung ist, dass die Wohnfläche in der Regel 200 Quadratmeter nicht überschreitet und das Kind die Immobilie nach dem Erbfall selbst bewohnt. Der Einzug sollte zeitnah erfolgen und die Immobilie muss anschließend mindestens zehn Jahre selbst genutzt werden. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, kann die Steuerbefreiung entfallen.
2. Schenkung zu Lebzeiten – Freibeträge mehrfach nutzen
Eine der beliebtesten Möglichkeiten ist die Übertragung einer Immobilie bereits zu Lebzeiten.Eltern können jedem Kind 400.000 Euro steuerfrei schenken. Dieser Freibetrag gilt pro Elternteil und kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Bei größeren Vermögen kann eine schrittweise Übertragung der Immobilie daher erhebliche Steuervorteile bringen.
3. Kettenschenkung sinnvoll einsetzen
Sollen Immobilien später an Enkel oder Schwiegerkinder übertragen werden, gelten geringere Freibeträge. Hier kann eine sogenannte Kettenschenkung eine interessante Lösung sein.
Dabei schenken Eltern die Immobilie zunächst ihrem eigenen Kind. Dieses kann anschließend – ohne rechtliche Verpflichtung – Vermögen an den Ehepartner oder die eigenen Kinder weitergeben. Damit diese Gestaltung steuerlich anerkannt wird, müssen beide Schenkungen unabhängig voneinander erfolgen.
4. Nießbrauch oder Wohnrecht vereinbaren
Wer seine Immobilie verschenken möchte, muss nicht automatisch ausziehen.
Viele Eigentümer lassen sich im Grundbuch ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch eintragen. Dadurch dürfen sie weiterhin in der Immobilie wohnen oder Mieteinnahmen erzielen. Gleichzeitig reduziert sich häufig der steuerliche Wert der Immobilie, wodurch sich auch die Erbschafts- oder Schenkungssteuer verringern kann.
5. Verkauf statt Schenkung
Gerade bei vermieteten Immobilien kann ein Verkauf innerhalb der Familie steuerlich sinnvoll sein.
Das Kind übernimmt die Immobilie zum marktüblichen Kaufpreis und kann dadurch neue Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. Wichtig ist jedoch, dass der Kaufpreis realistisch ist und tatsächlich bezahlt wird. Andernfalls kann das Finanzamt den Verkauf als teilweise Schenkung bewerten.
Fazit
Ob Immobilie vererben, Haus verschenken oder Immobilie verkaufen – jede Familie hat unterschiedliche Ziele und Vermögensverhältnisse. Deshalb gibt es keine pauschale Lösung. Eine frühzeitige Planung kann jedoch helfen, Freibeträge optimal zu nutzen und die Steuerbelastung deutlich zu reduzieren.
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